(Stand 05/2023)
Grundsätzliches
Für die Übernahme und Ausführung der Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG gelten auch ohne schriftlichen Vertragsabschluss die nachstehenden Bedingungen als verbindlich vereinbart.
1. Das Angebot, das Leistungsverzeichnis und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und C.
Angebote, Kostenvoranschläge, Preise etc.
1. Angebotstexte und Zeichnungen bleiben geistiges Eigentum der Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG und dürfen ohne ihre Zustimmung nicht anderweitig verwendet werden.
2. An das Angebot hält sich die Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG 1 Woche gebunden. Erfolgt innerhalb dieser Frist eine verbindliche Auftragserteilung so gelten die in dem Angebot bzw. im
Leistungsverzeichnis angegebenen Einheitspreise für die Dauer von einer Woche nach fristgerechter
Auftragserteilung (Vertragsabschluss). Danach eintretende Lohn- und Materialmehrkosten zzgl. eines
angemessenen Gemeinkostenzuschlages werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Das gilt auch, wenn die Leistung
für einen späteren Zeitpunkt als zwei Monate nach Vertragsabschluss vorgesehen ist. Bei Metallen (Kupfer etc.) gilt
die DEL-Notiz am Tage der Lieferung.
3. Maßgebend für Mengen- und Größenangaben ist das örtliche Aufmaß.
4. Zusätzliche im Angebot bzw. Leistungsverzeichnis nicht enthaltene Arbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst
werden oder nach den Umständen notwendig sind, werden gesondert berechnet.
5. Sagen dem Auftraggeber zur Verarbeitung vereinbarter Materialien nicht zu und müssen diese zurückgenommen
werden so geht der Mehraufwand zu Lasten des Auftraggebers. Sonderstücke oder Sonderanfertigungen, die nicht
marktgängig sind, müssen voll bezahlt werden, wenn eine andere Verwendung nicht möglich ist.
Ausführungsfristen
1. Ausführungsbeginn und Ausführungsdauer der zu erbringenden Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen
schriftlichen Vereinbarung. Überschreitet die Thomas Rosen GmbH & Co. KG verbindlich zugesagte Fristen, so kann
der Auftraggeber schriftlich unter Berücksichtigung der witterungsbedingten Ausführungsmöglichkeiten eine
Nachfrist von mindestens drei Wochen setzen, nach deren fruchtlosen Ablauf der Auftraggeber die Rechte nach § 5,
Ziffer 4, VOB/B in Verbindung mit § 8, Ziffer 5, VOB/B hat.
2. Material- und Lieferschwierigkeiten, die nachweislich ohne Verschulden der Zimmerei & Dachdeckerei Thomas
Rosen GmbH & Co. KG eintreten, führen nicht zu einem Verzug bei der Vertragserfüllung.
3. Witterungsbedingte Einschränkungen der Arbeitsmöglichkeiten, die die Qualität der Arbeiten beeinflussen können,
sind von der Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG nicht zu vertreten. Maßnahmen zusätzlicher
Art, um die Arbeiten trotz witterungsbedingter Behinderungen fortzusetzen oder aufzunehmen, sind zu vereinbaren
und gesondert zu vergüten.
4. Bauseitig bedingte Terminverzögerungen (z.B. verspätete Fertigstellung von Vorarbeiten) ziehen die Vereinbarung
eines neuen Termins nach sich und berechtigen die Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG
gegebenenfalls zum Rücktritt vom Vertrag.
5. Im Übrigen haftet die Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG nur für ihr nachweislich schuldhaft
anzulastende Verzögerungen. Ersetzt wird der nachgewiesene, unmittelbare Schaden.
6. Bei Reparaturarbeiten sind der Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG möglichst genau die
Schadensursache anzugeben.
7. Die auf der bearbeitenden Fläche liegenden, nicht in Schutzrohren verlegten Leitungen (z.B. Antennenkabel), sind
während der Arbeitsausführung bauseits zu entfernen. Die Wiederinstandsetzung beschädigter Leitungen bzw.
Schadensersatz wird von der Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG nicht geleistet, wenn seitens
des Auftraggebers keine geeigneten Maßnahmen getroffen wurden und Beschädigungen zwangsläufig eintraten.
Abnahme und Gefahrübergang
1. Die Abnahme fertig gestellter Arbeiten hat durch den Auftraggeber innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung
zu erfolgen. Der Aufforderung ist der Zustellung einer Rechnung über fertig gestellte Leistungen gleichgestellt.
Vorhandene Mängel sind bei der Abnahme vom Auftraggeber schriftlich zu beanstanden. Erfolgt keine förmliche
Abnahme, so gilt diese 12 Werktage nach dem Zugang der Fertigmeldung als erteilt.
2. Werden Nachfolgearbeiten vor der Abnahme der Arbeiten begonnen, so gilt die Leistung ebenfalls als abgenommen.
3. Die Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG trägt die Gefahr bis zur Abnahme der Leistung. Wird
jedoch die Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere, unabwendbare, von der Zimmerei &
Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat die
Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten
sowie der sonstigen entstandenen Kosten nach dem Angebot.
Der Auftraggeber trägt die Gefahr auch vor Abnahme der Leistung, wenn er die Abnahme verzögert oder wenn die
Arbeit aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird und wenn die Zimmerei & Dachdeckerei
Thomas Rosen GmbH & Co. KG die bis dahin erstellte Leistung ausdrücklich in Obhut des Auftraggebers übergibt.
Gewährleistung und Sicherheitsleitung
1. Beginnend mit der Abnahme gilt die vierjährige Verjährungsfrist, für Reparaturen die einjährige Verjährungsfrist nach
§ 14, Ziffer 4, VOB/B. Hemmung und Unterbrechung des Verjährungsablaufes beziehen sich nur auf den im Rahmen
der Gewährleistungsverpflichtung nachzubessernden Teil der Leistung.
2. Bei Reparaturarbeiten bezieht sich die Gewährleistung nur auf die unmittelbar ausgeführte Leistung.
3. Während der Gewährleistungszeit sowie im Rahmen von Wartungsverträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, der
Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn Veränderungen,
gleich welcher Art, an der von ihr ausgeführten Arbeit oder am Dach schlechthin (z.B. Antennenbau oder sonstige
Arbeiten nachfolgender Handwerke) vorgenommen werden.
4. Sicherheitsleistungen sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Freigestellt bleibt der Zimmerei & Dachdeckerei
Thomas Rosen GmbH & Co. KG die Art und Weise, wie diese erbracht wird. Entstehende Kosten hierfür berechnen
wir weiter.
Aufmaß und Abrechnung
1. Für das Aufmaß und Abrechnung gilt grundsätzlich die VOB/C in ihrer zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen
Fassung.
Zahlungen
1. Wird die Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers erkennbar oder werden ordnungsgemäß angeforderte
Abschlagszahlungen nicht fristgerecht geleistet, so ist die Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG
berechtigt, die Arbeiten einzustellen und über die ausgeführten Leistungen eine Schlussrechnung zu stellen.
2. Das Recht Forderungen abzutreten bleibt vorbehalten.
3. Der Auftraggeber hat in Höhe von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen ein
Zurückbehaltungsrecht, soweit es sich um das gleiche Vertragsverhältnis handelt.
Besondere Zahlungsverpflichtungen
1. Zur Erfüllung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft erforderliche Gerüste und Vorkehrungen werden nach der
DIN 18 338 gesondert berechnet.
2. Wurde die Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG zur Abgabe eines Kostenvoranschlages mit
Leistungsverzeichnis ohne vorausgegangene umfassende Ausschreibung durch den Auftraggeber aufgefordert und
kommt es nicht zum Auftrag sind der Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG die angefallenen
Kosten zu erstatten.
Mitbenutzung an der Baustelle
1. Es wird der Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG das Recht zugestanden, vorhandene Gerüst
und Lagerplätze kostenlos zu benutzen sowie Wasser und Strom zu entnehmen.
2. Für Verunreinigungen, die bei bituminösen Arbeiten nicht zu vermeiden sind, wird nicht gehaftet.
Eigentumsvorbehalt: es gilt § 650 f BGB
Rücktritt vom Vertrag
1. Unvorhersehbare Ereignisse besonders schwerwiegender Art, die auf den Betrieb der Zimmerei & Dachdeckerei
Thomas Rosen GmbH & Co. KG einwirken und die diese nicht schuldhaft zu vertreten hat, berechtigen die Zimmerei
& Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG, vom Vertrag ohne Schadensersatzleistung zurückzutreten.
2. Veränderungen in der Vermögenslage des Auftraggebers, die Zahlungsunfähigkeit erkennen lassen, und das
Ausbleiben fälliger Zahlungen trotz angemessener Nachfrist erlauben den Rücktritt vom Vertrag.
3. Die Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG hat dann Anspruch auf Abrechnung der bereits
ausgeführten Leistungen nach den Einheitspreisen und Ersatz sonstiger entstandenen Kosten zuzüglich 10% der
Auftragssumme als Schadensersatz.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtwirksamkeit
1. Als Erfüllungsort für die Leistungen und Zahlungen gilt der Sitz der Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH
& Co. KG. Für Rechtsstreitigkeiten begründet der Sitz der Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG
die Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts.
2. Unter Vollkaufleuten gilt der Sitz der Zimmerei & Dachdeckerei Thomas Rosen GmbH & Co. KG als Gerichtsstand.
3. Es wird ausdrücklich die Anwendung des deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) vereinbart.
4. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
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